Chancengleichheit und Inklusion Schwerpunktthema im EU-Programm Erasmus+

Chancengleichheit und Inklusion Schwerpunktthema im EU-Programm Erasmus+

Chancengleichheit und Inklusion
Schwerpunktthema im EU-Programm Erasmus+

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Chancengleichheit und Inklusion
Schwerpunktthema im EU-Programm Erasmus+

Im europäischen Programm für Bildung, Ausbildung Jugend und Sport Erasmus+ stellt die Förderung von Chancengleichheit und Inklusion ein prioritäres Ziel dar. Über die Förderung von transnationalen Projekten sollen Maßnahmen, Produkte und Aktivitäten entwickelt und durchgeführt werden, um Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für sozial gefährdete und benachteiligte Gruppen sowie deren Teilhabe an der Gesellschaft und Integration zu ermöglichen.  Auf unserer Themenseite erfahren Sie, welche Rolle Bildung zur Förderung von Chancengleichheit und Inklusion einnimmt und wie Programmaktivitäten in der Berufs- und Erwachsenenbildung im Programm Erasmus+ gestaltet werden können.

Chancengleichheit und Inklusion als Erasmus+-Programmziel

Für soziale Inklusion, gegen Radikalisierung

Neue Prioritäten im Erasmus+

Die Europäische Kommission hat sechs neue Prioritäten zur europäischen Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung formuliert. Das Potential von Erasmus+ soll voll ausgeschöpft werden, um die Umsetzung der Prioritäten zu unterstützen. Die Maßnahmen stellen einen Beitrag dar, den aktuellen politischen Krisen in Europa zu begegnen.

Im Jahr 2014 startete das europäische Programm für Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport Erasmus+, das sich an der übergeordneten Zielsetzung der Europa-2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung orientiert, um jedem Menschen eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Im Programmleitfaden zu Erasmus+ findet sich dieser Gedanke in dem übergreifenden Programmziel wieder, Chancengleichheit und Inklusion zu fördern, indem Lernenden, die mit Benachteiligungen im Bildungssystem konfrontiert sind, der Zugang zu bestehenden Angeboten erleichtert werden soll.  Dazu gehört u.a. die Entwicklung und Durchführung von Programmen und Maßnahmen, um  Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für sozial gefährdete und benachteiligte Gruppen zu fördern. Diese Benachteiligungen resultieren aus persönlichen Schwierigkeiten oder aus mannigfaltigen Hindernissen, die einer Beteiligung entgegenstehen oder sie zumindest beschränken. Dabei wird eine ganzheitliche Zielgruppendefinition der Benachteiligten zugrunde gelegt (vgl. Kasten; ausführlich EU-KOMMISSION 2014, S. 13f.).

Förderung von Chancengleichheit und Inklusion
Zielgruppen in Erasmus+

Zur Zielgruppe gehören laut Erasmus+ Menschen mit

mentalen, körperlichen, sensorischen Beeinträchtigungen;
Bildungsproblemen, wie z.B. Lernschwierigkeiten, Schulabbrecher/-innen, Personen mit geringerer Qualifikation, junge Menschen mit schlechten schulischen Leistungen;
wirtschaftlichen Hindernissen, z.B. Langzeitarbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, Überschuldung, geringen Einkommen;
kulturellen Unterschieden, wie u.a. Angehörige einer nationalen oder ethnischen Minderheit, Menschen, die sprachlich und kulturell nicht integriert sind, Geflüchtete;
Gesundheitsproblemen, wie chronischen oder psychischen Erkrankungen;
sozialen Hindernissen, u.a. sozial diskriminierte Gruppen, Menschen in einer prekären Situation, (ehemalige) Drogenabhängige oder Alkoholiker/-innen, junge und/oder alleinerziehende Eltern, Waisen;
geografischen Hindernissen, die z.B. in städtischen Problembezirke, abgelegenen ländliche Regionen oder strukturschwachen Gebieten leben.

Innovative Gestaltungsmöglichkeiten: Projekte zur Förderung von Chancengleichheit und Inklusion

Die Förderung von Chancengleichheit und Inklusion ist nicht nur eines der zentralen Programmziele, das bereits im Vorgängerprogramm für Lebenslanges Lernen (PLL) die Basis für innovative europäische Projekte darstellte (vgl. NATIONALE AGENTUR BEIM BIBB, 2013). Sie ist gleichermaßen ein spezifisches Ziel in Erasmus+-Projekten der Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen und Leitaktion 2: den Strategischen Partnerschaften.

Thematische Schwerpunkte dieser Projekte sind vielfältig. Sie berufen sich dabei auf die Ziele und die erwarteten Wirkung und die Ausgestaltung orientiert sich an den Rahmenbedingungen, die für die jeweilige Leitaktion maßgebend sind. In Mobilitätsprojekten der Berufsbildung sind beispielsweise Auslandspraktika für Lernende mit besonderem Förderbedarf aufgrund einer Behinderung Thema einer möglichen Projektförderung. Aber auch Mobilitätsprojekte für das Bildungspersonal zum Zweck des Lernens oder des Lehrens sind sowohl in der Berufs- aus auch in der Erwachsenenbildung denkbar.

Besondere Förderung der Teilnahme von Menschen mit Behinderung

Mit Inklusion und Chancengleichheit als einem Programmziel ist es selbstverständlich, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Möglichkeit zur aktiven Teilnahme an Strategischen Partnerschaften zu bieten. Dementsprechend werden alle Kosten gefördert, die unmittelbar mit Aufwendungen in Zusammenhang stehen, die auf eine Behinderung zurückzuführen sind.

Die Ausgestaltung der Projekte der Leitaktion 2: Strategische Partnerschaften sowie die darin verfolgten Aktivitäten sind sehr weitläufig und flexibel denkbar.

Konkrete Prioritäten für alle Bildungsbereiche sind:

Nutzung digitaler Medien zur  Verbesserung der digitalen Integration im Bildungsbereich, um Benachteiligte zu erreichen. Überdies sollen frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien in verschiedenen Sprachen entwickelt werden.

Benachteiligungen von Individuen mit geringeren Chancen bzw. Beeinträchtigungen zu reduzieren, indem der Zugang zum Bildungssystem verbessert und die Faktoren, die zur  die zur Diskriminierung von Randgruppen führen, bekämpft werden sollen. Wichtig in diesem Kontext ist zudem die Erweiterung der Kompetenzen des Bildungspersonals hinsichtlich Diversität, Chancengleichheit und Inklusion.

Erleichterung des Übergangs von der Ausbildung zur Arbeitswelt für benachteiligte Lernende (vgl. EU-KOMMISSION 2014, S. 106).

Begriffsklärung

Chancengleichheit und Inklusion sind voneinander untrennbare politische Forderungen, die sich auf das Recht aller Menschen, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, beziehen.

Chancengleichheit bezeichnet das Recht und die Möglichkeit auf gleiche Lebenschancen für alle Menschen. Das Recht auf gleiche Chancen für alle ist in der Erklärung der  Allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen verankert. Darin heißt es:

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. […] Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“

(Quelle: Resolution der Generalversammlung, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen, http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf (link is external), Abruf: 19.11.2015).

Inklusion bedeutet, die Lebensbereiche für alle Menschen so zu gestalten, dass sie ohne Barrieren und Diskriminierung an allen Bereichen des Lebens teilhaben können. Inklusion soll die Chancengleichheit aller ermöglichen.

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